Erfahrung und Qualitätsbewusstsein sind die Voraussetzungen, um unser Produkt einzigartig zu machen, denn einzigartig ist das Leben des Arbeiters, der sich darauf verlässt.
Um unseren Kunden den bestmöglichen Service zu bieten, bietet Sicurpal dank seines Netzwerks von Wiederverkäufern und Vertretern kostenlose Inspektionen in ganz Italien an.
Wir beschäftigen hauseigene, geschulte Designer und Techniker, die gemeinsam mit Ihnen Sicherheitslösungen für alle Bereiche mit Absturzgefahr entwickeln. Unsere Techniker erstellen Ihnen gerne ein individuelles Angebot, das genau auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten ist.
Die Hauptsektoren, in denen wir tätig sind, sind Hochbau, Industriebau, historische Bauten, Bau von erneuerbaren Energien und Bau von beengten Räumen.
Unsere Produktionsabteilung erhält die Rohmaterialien als lasergeschnittene Teile oder Rohstangen, die anschließend vollständig verarbeitet werden, bis das fertige Produkt entsteht. Unsere Lieferanten werden sorgfältig nach strengen Qualitätskontrollen ausgewählt, um das beste Produkt auf dem Markt anbieten zu können.
Unsere Werkstatt kann sich rühmen:
Gemäß der Norm UNI 11560:2022 ist Sicurpal in der Lage, alle regelmäßigen und außerordentlichen Prüfungen und Inspektionen an den Geräten durchzuführen.
Unser Unternehmen verlangt gemäß den Bestimmungen der Normen UNI EN 795:2012 - UNI 11560:2022, dass Rettungsleinen und Verankerungssysteme mindestens alle zwei Jahre überprüft werden.
Sicurpal kann auch Inspektionen an bestehenden Systemen aller Marken durchführen und garantiert maximale Unterstützung und Zusammenarbeit bei der Durchführung aller nach den geltenden Vorschriften erforderlichen Prüfungen.
Für die Wartung bestehender Systeme werden insbesondere Installationsdokumente und Konformitätsbescheinigungen benötigt. Wichtig ist, dass das installierte System ohne die Konformitätsbescheinigung des Herstellers weder genutzt noch gewartet werden kann und daher ersetzt werden muss.
Sicurpal verfügt über ein hauseigenes Team von Ingenieuren, die in der Lage sind, selbst die komplexesten Projekte zu realisieren, selbst wenn Geräte und Systeme über mehrere Installationsstandorte verteilt sind.
Unsere Techniker sind in der Lage, sämtliche nach den Vorschriften für Verankerungssysteme erforderlichen Dokumente zu erstellen oder technische Unterstützung bei deren Ausarbeitung zu leisten.
Gemäß Gesetzesdekret 81/08 und nachfolgenden Änderungen sind Schulungen und Erfahrungen für diejenigen vorgeschrieben, die Absturzsicherungssysteme installieren, da diese Geräte für die Verwendung von PSA der Kategorie III (lebensbedrohlich) erforderlich sind.
Das Gesetzesdekret 81/08 schreibt ebenfalls den Einsatz von qualifiziertem und geschultem Personal vor. Daher ist es für Monteure von Rettungsleinen verpflichtend, Schulungen zur Installation von Verankerungssystemen zu absolvieren, die mit der Ausstellung eines offiziellen Zertifikats über ihre Fachkenntnisse abschließen (siehe Gesetzesdekret 81/08, Art. 26).
Die Installation eines Absturzsicherungssystems muss gemäß den Projektvorgaben und der technischen Anleitung erfolgen, um die Wasserdichtheit nach den Normen UNI EN 795:2012 – UNI 11560:2022 zu gewährleisten. Nach Abschluss der Installation sind eine Montageabnahme und eine Überprüfung der Verankerungen obligatorisch.
Mit der Abgabe der Erklärung über die ordnungsgemäße Montage übernimmt der Monteur die volle Verantwortung für die fachgerechte Ausführung der Arbeiten.
Für Montage und Prüfung setzt Sicurpal auf hochqualifizierte, firmeneigene Monteure, die mit der entsprechenden Ausrüstung ausgestattet sind. Diese ermöglicht es, die nach den technischen Normen (UNI EN 795:2012) erforderlichen Lasten auf die Befestigungselemente aufzubringen sowie die Prüfungen zu erfassen, auszuwerten und zu dokumentieren. Die Ausrüstung von Sicurpal erlaubt die Erstellung und Freigabe einer offiziellen und umfassenden Dokumentation über die Ergebnisse und die Durchführung der verschiedenen Prüfungen.
Mit dem Gesetzesdekret 81/08 und den nachfolgenden Änderungen ist unter anderem die Pflicht zur Überprüfung der „regelmäßigen Instandhaltung von Umgebungen, Geräten und Systemen, insbesondere von Sicherheitseinrichtungen gemäß den Anweisungen der Hersteller“ (Artikel 15 Absatz 1 Buchstabe z) und den technischen Normen (UNI 11560:2022) festgelegt.
Gemäß Gesetzesdekret 81/08 liegt die Verantwortung für die Planung regelmäßiger Inspektionen beim Auftraggeber bzw. Eigentümer der Immobilie.
Im Falle eines Absturzes durch das System ist vor der weiteren Nutzung ebenfalls eine außerordentliche Inspektion zwingend erforderlich.