Muss die Inspektion des Absturzsicherungssystems jährlich durchgeführt werden?

Nein. Die Norm UNI 11560:2022 gibt in Punkt 9.2.3 an, dass der Zeitraum zwischen zwei periodischen Inspektionen (ob visuell oder instrumentell) bei Prüfungen des Verankerungssystems nicht mehr als 2 Jahre beträgt.

Dies bedeutet nicht, dass bei häufiger Nutzung (z. B. jeden Monat) oder bei längeren Nutzungsabständen (in jedem Fall weniger als 2 Jahre) eine Inspektion vor jeder Nutzung nicht möglich ist.

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