Die Frage ist komplex: Um welche Art von Prüfung handelt es sich? Die Norm schreibt zwei Prüfungen vor: eine für die Verankerungen (das Material, mit dem sie an der Tragkonstruktion befestigt werden: Gewindestangen aus Kunstharz, Konstruktionsschrauben usw.), die den maximalen Kräften eines stürzenden Arbeiters standhalten müssen, und eine zweite, um in der Praxis die korrekte Ausführung der Installation zu überprüfen. Sofern vom Hersteller nicht anders angegeben, muss bei dieser zweiten Prüfung eine Kraft von 5 kN in Arbeitsrichtung 15 Sekunden lang auf den Verankerungspfosten/die Verankerungsplatte ausgeübt werden. Beide Prüfungen sind in jedem Fall obligatorisch; wenn die Prüfung als solche gilt, lautet die Antwort JA.