Die Wartung, insbesondere von Sicherheitssystemen, ist obligatorisch (Art. 15 DL 81/2008 und nachfolgende Änderungen). Das italienische Gesetz für Absturzsicherungssysteme schreibt eine Inspektion nach den vom Hersteller angegebenen Methoden mindestens einmal jährlich oder vor der Wiederverwendung vor, wenn die Systeme längere Zeit (auch mehrere Jahre) nicht benutzt wurden.