Die Sicherheitsregeln für Arbeiten in der Höhe sind im Gesetzesdekret 81/2008, auch bekannt als das Konsolidierungsgesetz, festgelegt, das Folgendes besagt:
Die Artikel 15, 17, 22, 90, 91, 110 und 115 des Gesetzes zur Bekämpfung von Absturzgefahren betonen die Wichtigkeit der Analyse des Absturzrisikos und der Einhaltung der Bestimmungen der technischen Normen. Die wichtigsten davon sind:
UNI EN 795:2012 – Anschlageinrichtungen
CEN/TS 16415:2013 - Nutzung des Verankerungssystems durch mehrere Personen gleichzeitig
UNI 11578:2015 - Verankerungsvorrichtungen zur dauerhaften Installation - Anforderungen und Prüfverfahren.
Schließlich müssen bei der Systemauslegung auch die regionalen Vorschriften genauestens berücksichtigt werden.