Ist eine Schulung für die Benutzung eines Rettungsseils erforderlich?

Ja: Die Rettungsleine darf nur in Verbindung mit persönlicher Schutzausrüstung (PSA) der Kategorie III verwendet werden, die zum Schutz vor Abstürzen aus der Höhe entwickelt wurde. Gemäß Gesetzesdekret 81/08 und nachfolgenden Änderungen, Artikel 77 Absatz 5 Buchstabe a), ist für die Verwendung dieser PSA eine obligatorische Schulung und der Abschluss von Informations- und Ausbildungskursen erforderlich.

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