Das konsolidierte Gesetz über Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz (Gesetzesdekret 81/2008) definiert Sicherheitskennzeichnungen als integralen Bestandteil der Präventions- und Schutzmaßnahmen zur Kontrolle eines oder mehrerer Risiken am Arbeitsplatz. Dasselbe Dekret legt die Kriterien für die Auswahl der Kennzeichnungen und deren Eigenschaften fest.
Wenn ein Dach oder eine Anlage über ein Absturzsicherungssystem verfügt, das von Arbeitern genutzt werden kann, muss dieses entsprechend gekennzeichnet sein.
Die einzelnen Ankerpunkte sind durch ein obligatorisches Etikett/Zeichen gekennzeichnet, d. h. durch ein weißes Piktogramm auf blauem Hintergrund, das sie als Ankerpunkte kategorisiert.
Die Rettungsleinen werden stattdessen durch ein Schild gekennzeichnet, das in der Nähe des Dachzugangs angebracht werden muss: Es muss das Installationsdatum und die Anforderungen an die Nutzung des Systems enthalten (z. B. die obligatorische Verwendung von Sicherheitsgurten und/oder Verbindungsmitteln, die maximale Anzahl von Arbeitern, die mit der Leine verbunden werden dürfen usw.).