Wenn die Arbeiten die Eindeckung bestehender Gebäude umfassen, muss der Auftraggeber, in diesem Fall die Hausverwaltung, einen qualifizierten Techniker mit der Erstellung eines technischen Dokuments für fest installierte Absturzsicherungseinrichtungen beauftragen. Das technische Dokument ist beizufügen zu:
und wird für Eingriffe, die der freien Bautätigkeit gemäß Art. 7 Absatz 1 des Regionalgesetzes Nr. 15/2013 unterliegen, sowie für alle anderen Fälle, in denen permanente, mit den Arbeiten gelieferte Vorrichtungen zur Verhinderung von Stürzen aus der Höhe installiert werden, beibehalten.