Wie sollte sich ein Verwalter einer Wohnanlage verhalten, wenn er Dacharbeiten an einem Wohngebäude in Erwägung zieht?

Wenn die Arbeiten die Eindeckung bestehender Gebäude umfassen, muss der Auftraggeber, in diesem Fall die Hausverwaltung, einen qualifizierten Techniker mit der Erstellung eines technischen Dokuments für fest installierte Absturzsicherungseinrichtungen beauftragen. Das technische Dokument ist beizufügen zu:

  • auf den Antrag auf Konformität und Bewohnbarkeit des Gebäudes oder auf die Mitteilung über die Fertigstellung von Arbeiten bei Eingriffen, die einer Genehmigungsregelung unterliegen, und bei solchen, die der Mitteilung über den Beginn der Arbeiten (CIL) gemäß Art. 7 Absatz 4 des Regionalgesetzes 15/2013 unterliegen;
  • zum Abschlussprojekt für Interventionen im Zusammenhang mit öffentlichen Bauvorhaben von staatlichem, regionalem, provinziellem oder kommunalem Interesse,

und wird für Eingriffe, die der freien Bautätigkeit gemäß Art. 7 Absatz 1 des Regionalgesetzes Nr. 15/2013 unterliegen, sowie für alle anderen Fälle, in denen permanente, mit den Arbeiten gelieferte Vorrichtungen zur Verhinderung von Stürzen aus der Höhe installiert werden, beibehalten.

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