Regionalgesetz 18/07/2014 Nr. 17
Verlängerung der Frist für die direkte Anwendung des Dekrets Nr. 149 vom 17. Dezember 2013
Die Region Emilia-Romagna hat mit dem Regionalgesetz 17/2014 die obligatorische Anwendung der in der Regionalverordnung Nr. 149 vom 17. Dezember 2013 genannten technischen Anforderungen verschoben . Der neue Termin für das Inkrafttreten der Regionalverordnung Nr. 149 ist der 31. Januar 2015.
Bitte beachten Sie, dass diese Verschiebung der Pflicht zur Installation von festen Verankerungen bei größeren Bauarbeiten die Arbeiter nicht von der Einhaltung der Sicherheitsvorschriften bei Arbeiten in der Höhe befreit.
Permanente Verankerungen, oft einfach als Rettungsleinen bezeichnet, sind nach wie vor eines der wirtschaftlichsten Systeme zur Sicherung all jener kleinen Tätigkeiten oder Wartungsarbeiten, die an Arbeitsplätzen durchgeführt werden, bei denen Absturzgefahr besteht.
Unfälle bei Arbeiten in der Höhe ereignen sich leider viel zu oft und sind oft schwerwiegend, insbesondere aufgrund der Art der auszuführenden Arbeiten. Umso größer ist jedoch die Überraschung, wenn der betroffene Kunde feststellt, dass er selbst beteiligt war und möglicherweise sogar für einen Vorfall verantwortlich ist, den er nicht für seine Verantwortung gehalten hatte.
Es wird daher empfohlen, diese Verschiebung der Verpflichtung nicht als Verschiebung der Verantwortung auszulegen.
Nachfolgend ein Auszug aus dem Gesetz:
Art. 47
Verlängerung der Frist für die unmittelbare Anwendung des Gesetzesdekrets Nr. 149 vom 17. Dezember 2013: 1. Die Frist, ab der die in der Entschließung Nr. 149 der Legislativversammlung vom 17. Dezember 2013 festgelegten zwingenden Anforderungen unmittelbar Anwendung finden, wird bis zum 31. Januar 2015 verlängert. Die Anwendung der Bestimmungen zur Beseitigung der Gefahren durch herabfallende Personen und Gegenstände gemäß Gesetzesdekret Nr. 81 vom 9. April 2008 (Umsetzung von Artikel 1 des Gesetzes Nr. 123 vom 3. August 2007 über den Schutz von Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz) bleibt unberührt.